Die Außenprüfung bei einer Gesellschaft, die hinsichtlich des Gesamtobjekts für die Feststellungsbeteiligten gehandelt hat, ist zulässig und führt zur Hemmung der Feststellungsfrist gegenüber allen Feststellungsbeteiligten, auch wenn diese von der Außenprüfung keine Kenntnis haben (Az. IX R 51/14).
Die wegen fehlender Anknüpfungstatsachen bestehende Ungewissheit hinsichtlich der behaupteten Vermietungsabsicht ist nicht i. S. von § 171 Abs. 8 AO beseitigt, solange eine zukünftige Vermietung nicht ausgeschlossen ist und der Steuerpflichtige Maßnahmen ergreift, die darauf gerichtet sind, die Vermietung zu ermöglichen oder zu fördern. So der BFH (Az. IX R 27/14).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob durch die antragsgemäße Berücksichtigung eines Übergangsgewinns im Rahmen einer bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung zu einem Drittel und damit der konkludenten antragsgemäßen Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ein für die Folgejahre bindender und hinreichend bestimmter Verwaltungsakt erlassen worden ist oder es insoweit an einem entsprechenden Grundlagenbescheid fehlt (Az. X R 32/13).
Das BSG entschied, dass die Krankenkassen aufgrund § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V berechtigt sind, zur Hebung von Wirtschaftlichkeitsreserven exklusive Verträge mit einzelnen Apotheken zu schließen (Az. B 3 KR 16/15 R).
Im Handel mit Haushaltselektrogeräten müssen nur die zu Verkaufszwecken ausgestellten Geräte mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden. Auf undurchsichtig verpackten Geräten müssen derartige Etiketten nicht angebracht werden, ebenso nicht auf ihrer Verpackung. So das OLG Hamm (Az. 4 U 165/14).
Der BGH hatte zu entscheiden, ob die in einem formularmäßigen Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden enthaltene Preisanpassungsklausel einer Klauselkontrolle nach § 307 BGB standhält (Az. VIII ZR 360/14).
Die deutsche Industrie zeigt sich lt. ifo Institut wieder optimistischer mit Blick auf die kommenden Exporte. Die Exporterwartungen konnten den Rückgang vom Vormonat im November wieder ausgleichen.
Der ifo Geschäftsklimaindex für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands ist deutlich gestiegen, von 108,2 Punkten im Oktober auf 109,0 Punkte im November. Die Einschätzungen zur aktuellen Geschäftslage haben sich wieder verbessert.
Die deutsche Wirtschaft hat ihren moderaten Wachstumskurs fortgesetzt. Wie das Statistische Bundesamt bereits in einer Schnellmeldung mitgeteilt hatte, war das BIP im 3. Quartal 2015 um 0,3 % höher als im Vorquartal.